Informationen
Terminvereinbarung
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mich telefonisch oder per Email erreichen. Falls ich gerade nicht abheben kann, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – ich rufe verlässlich zurück. Bei diesem Austausch können wir erste Fragen klären und einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich individuell nach Ihren Bedürfnissen. Eine Gesprächstherapie findet meist einmal pro Woche oder jede zweite Woche statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit ergibt günstige Bedingungen für den Prozess und je nach Ihrem eigenen Tempo kann diese Frequenz variieren.
Die Dauer der Begleitung kann sich je nach Situation, Thema und Prozess über ein paar vereinzelte Sitzungen bis zu einem längeren Zeitraum bewegen, dies vereinbaren wir gemeinsam.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Ich erfahre mehr über Sie, Ihre Beweggründe und Anliegen und Sie bekommen einen ersten Eindruck davon, wie ich arbeite. Entscheiden wir uns gemeinsam, miteinander weiterzugehen, besprechen wir Rahmenbedingungen, Regelmäßigkeit der Sitzungen, ungefähre Dauer und Zahlungsmodus. Das Erstgespräch zählt zum therapeutischen Prozess und wird als Therapieeinheit in bar verrechnet.
Absageregelung
Einen vereinbarten Termin reserviere ich exklusiv für Sie. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 48 Stunden vorher per Telefon (Anruf, Mailbox, SMS) oder Email ab. Ein vereinbarter Termin kann bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigerem oder fehlendem Absagen wird die Höhe des vereinbarten Honorars verrechnet, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen. Danke für Ihr Verständnis.
Absolute Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle Informationen, die Sie mir im Zuge der Therapie anvertrauen, werden während und nach Abschluss unserer Zusammenarbeit strikt geheim gehalten. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient, bzw. Klientin und Psychotherapeutin, die für das Gelingen unabdingbar ist.
Kosten
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 75.
Bei Bedarf kann auch eine Doppeleinheit vereinbart werden.
Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist bei Therapeuten i.A.u.S. nicht möglich (außer bei der KFL und KFG), der Tarif ist deshalb entsprechend niedriger. Die Kosten können am Jahresende als außergewöhnliche Belastung (Krankenkosten) im Lohnsteuerausgleich eingereicht werden.
Ich habe ein gewisses Kontingent an Therapieplätzen zu einem vergünstigten Sozialtarif. Falls Ihr Einkommen aktuell gering und der normale Stundensatz momentan nicht leistbar ist, erkundigen Sie sich bitte bezüglich eines freien Platzes.
Begriff „in Ausbildung unter Supervision“ (i.A.u.S.)
Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision erbringen psychotherapeutische Leistungen, von denen psychisch leidende und kranke Patientinnen und Patienten profitieren. Sie haben die Berechtigung, eine eigene Praxis zu führen. Bis zu ihrem Ausbildungsabschluss müssen sie engmaschige Ausbildungssupervision in Anspruch nehmen. Eine Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich ist ohne die Leistungen dieser engagierten Psychotherapeuten nicht vorstellbar.
Setting auf Englisch
Ich bin mit der englischen Sprache gut vertraut und biete die Therapie auch auf Englisch an.
The setting can be done in English as well.
Notfallnummern
Wenden Sie sich in dringenden Fällen oder Krisen bitte an folgende Einrichtungen: